Das Energiesammelgesetz (12/2018) verpflichtet Unternehmen, welche EEG-Umlage-Privilegien in Anspruch nehmen, gem. § 62b Abs. 1 EEG 2021 mit Frist bis zum 31.12.2021 so genannte Drittmengen eich- und messrechtskonform abzugrenzen. Strommengen müssen dabei erfasst und, wenn unterschiedliche EEG-Umlagesätze abzurechnen sind, voneinander abgegrenzt werden. Grundsätzlich muss diese Erfassung und Abgrenzung mittels mess- und eichrechtskonformer Messeinrichtungen erfolgen. Eine Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann zum Verlust der EEG-Umlage-Privilegien und einer hohen Nachzahlung für vergangene Jahre führen.
Eine Drittmengenbelieferung liegt vor, sobald zwei natürliche oder juristische Personen sich gegenseitig Strom zum Letztverbrauch bereitstellen. Auch unentgeltliche Stromlieferungen sind hiervon betroffen. Lieferungen von Sekundärenergie (Druckluft, Luft, Wärme etc.) sind explizit ausgenommen.
Im Einzelnen sind davon vor allem zwei Mechanismen betroffen.
Die BesAR sieht eine anteilig reduzierte EEG-Umlage für stromkostenintensive Unternehmen vor, wobei die Privilegien ausnahmslos für selbstverbrauchten Strom gelten. An Dritte weitergeleiteter Strom muss daher im Sinne des Gesetzes eich- und messrechtskonform abgegrenzt werden. Mittels MID-zertifizierten Energiezählern (Erfassung der Wirkarbeit) lässt sich ein konformes Messkonzept realisieren.
Für Strom aus Eigenversorgungsanlagen, welcher vom Anlagenbetreiber selbst verbraucht wird, kann eine reduzierte EEG-Umlage in Anspruch genommen werden. An Dritte weitergeleiteter Strom ist nicht privilegiert und muss daher eich- und messrechtskonform unter zusätzlicher Sicherstellung der Zeitgleichheit abgegrenzt werden. Mittels der Erfassung von 15-Minuten-Werten innerhalb eines nach PTB-A 50.7 zertifizierten Zählerstandsgangs (ZSG), einer registrierenden Leistungsmessung (RLM) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) lassen sich die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Mit dem MID-zertifizierten Energiezähler EnergyMID von GOSSEN METRAWATT kann der Eigenverbrauchsnachweis sowohl im Rahmen der BesAR als auch bei Eigenversorgung eich- und messrechtskonform erbracht werden.
Wir bieten Ihnen von der Erstellung des Messkonzepts bis zur passenden Hardware eine Komplettlösung zur rechtskonformen Erfassung von Drittmengen. Dabei berücksichtigen wir Ihre individuellen Bedürfnisse und bieten ein auf Ihre Anforderungen maßgeschneidertes Konzept. Unsere erfahrenen Experten stehen Ihnen mit fachlicher Beratung und kompetenter Unterstützung während des gesamten Projektes zur Seite. Natürlich schulen wir Sie danach auch direkt am System.
Die gesetzlich geforderten Anforderungen an das das Mess- und Eichgesetz, allem voran die Sicherstellung der Manipulationssicherheit und Nachvollziehbarkeit können so erfüllt werden.
So sichern Sie sich Ihre EEG-Umlage-Privilegien (Beispielprozess):
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