• Gossen Metrawatt

Rechtskonforme Erfassung von Drittmengen

Sicherung Ihrer EEG-Umlage-Privilegien

Das Energiesammelgesetz (12/2018) verpflichtet Unternehmen, welche EEG-Umlage-Privilegien in Anspruch nehmen, gem. § 62b Abs. 1 EEG 2021 mit Frist bis zum 31.12.2021 so genannte Drittmengen eich- und messrechtskonform abzugrenzen. Strommengen müssen dabei erfasst und, wenn unterschiedliche EEG-Umlagesätze abzurechnen sind, voneinander abgegrenzt werden. Grundsätzlich muss diese Erfassung und Abgrenzung mittels mess- und eichrechtskonformer Messeinrichtungen erfolgen. Eine Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann zum Verlust der EEG-Umlage-Privilegien und einer hohen Nachzahlung für vergangene Jahre führen.

Eine Drittmengenbelieferung liegt vor, sobald zwei natürliche oder juristische Personen sich gegenseitig Strom zum Letztverbrauch bereitstellen. Auch unentgeltliche Stromlieferungen sind hiervon betroffen. Lieferungen von Sekundärenergie (Druckluft, Luft, Wärme etc.) sind explizit ausgenommen.

Im Einzelnen sind davon vor allem zwei Mechanismen betroffen.

  1. Inanspruchnahme der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR)
  2. Eigenverbrauch aus Eigenversorgungsanlagen

Besondere Ausgleichsregelung (BesAR)

Die BesAR sieht eine anteilig reduzierte EEG-Umlage für stromkostenintensive Unternehmen vor, wobei die Privilegien ausnahmslos für selbstverbrauchten Strom gelten. An Dritte weitergeleiteter Strom muss daher im Sinne des Gesetzes eich- und messrechtskonform abgegrenzt werden. Mittels MID-zertifizierten Energiezählern (Erfassung der Wirkarbeit) lässt sich ein konformes Messkonzept realisieren.

BesAR

Eigenverbrauch aus Eigenversorgungsanlagen

Für Strom aus Eigenversorgungsanlagen, welcher vom Anlagenbetreiber selbst verbraucht wird, kann eine reduzierte EEG-Umlage in Anspruch genommen werden. An Dritte weitergeleiteter Strom ist nicht privilegiert und muss daher eich- und messrechtskonform unter zusätzlicher Sicherstellung der Zeitgleichheit abgegrenzt werden. Mittels der Erfassung von 15-Minuten-Werten innerhalb eines nach PTB-A 50.7 zertifizierten Zählerstandsgangs (ZSG), einer registrierenden Leistungsmessung (RLM) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) lassen sich die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Messkonzept Eigenverbrauch

 

Unsere Lösung zur rechtskonformen Drittmengenabgrenzung: EnergyMID mit zertifiziertem Zählerstandsgang (Z2)

Mit dem MID-zertifizierten Energiezähler EnergyMID von GOSSEN METRAWATT kann der Eigenverbrauchsnachweis sowohl im Rahmen der BesAR als auch bei Eigenversorgung eich- und messrechtskonform erbracht werden.

Energiezähler EnergyMID

  • Zertifizierter Zählerstandsgang nach PTB-A 50.7
  • Sicherstellung der Zeitgleichheit via Zeitserver (NTP)
  • Einfache Einbindung und schnelle Parametrierung durch Modbus TCP
  • Interner Zählerstandsgangspeicher für 4 Jahre (15-Min. Werte)
  • Bewährtes und zukunftssicheres Zählerkonzept der EnergyMID-Serie
  • Zertifizierte und manipulationssichere Messkapsel – Bestandschutz für vorhandene Systeme
  • Verifizierung der Daten vor Ort via Display oder Auslesung des Speichers via EnergyMID-Tool
  • Parallele Einbindung in vorhandene Energiedatenerfassungssysteme und Auslesung der Zählerstandsgangdaten möglich

Unsere Komplettlösung

Wir bieten Ihnen von der Erstellung des Messkonzepts bis zur passenden Hardware eine Komplettlösung zur rechtskonformen Erfassung von Drittmengen. Dabei berücksichtigen wir Ihre individuellen Bedürfnisse und bieten ein auf Ihre Anforderungen maßgeschneidertes Konzept. Unsere erfahrenen Experten stehen Ihnen mit fachlicher Beratung und kompetenter Unterstützung während des gesamten Projektes zur Seite. Natürlich schulen wir Sie danach auch direkt am System.

Die gesetzlich geforderten Anforderungen an das das Mess- und Eichgesetz, allem voran die Sicherstellung der Manipulationssicherheit und Nachvollziehbarkeit können so erfüllt werden.

So sichern Sie sich Ihre EEG-Umlage-Privilegien (Beispielprozess):

  • Erstellung, Umsetzung und Testierung eines Messkonzeptes zur Abgrenzung von Drittmengen
  • Optionale Übertragung der Zählerstandsgangdaten an eine Energiemanagement-Software
  • Auslesung des Zählerstandgangs in .csv-Datei vor Ort für die einfache Berechnung der Drittmengen bzw. stichprobenartige Vergleiche möglich

Unsere Komplettlösung

Kontakt

Sie haben Fragen zum Produkt, benötigen eine technische Information oder die aktuelle Lieferzeit? Unsere Vertriebsinnendienst hilft Ihnen gerne weiter!

Innendienst Vertrieb


Telefon:+49 911 8602-0

Nachricht senden

Dialog, Infos und Aktionen: